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   OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16   

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https://dejure.org/2017,18860
OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16 (https://dejure.org/2017,18860)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.01.2017 - 3 A 278/16 (https://dejure.org/2017,18860)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - 3 A 278/16 (https://dejure.org/2017,18860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124a Abs. 5, VwGO § 60 Abs. 2 Satz 1, VwGO § 173 Satz 1, ZPO § 85 Abs. 2
    Berufungsbegründung, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung, Bote, Posteinwurf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 755
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92

    Kontrolle des Büropersonals bei Botentätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
    Mit einfachen Hilfeleistungen, insbesondere Botendiensten können auch Hilfskräfte betraut werden, die keine Qualifikation für die Ausübung anspruchsvoller Bürotätigkeiten - insbesondere Fristberechnung und Fristenkontrolle - haben (BGH, Beschl. v. 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers konnte davon ausgehen, dass sein Bote, wie jedermann, in der Lage war, diesen Auftrag auszuführen (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 -, juris Rn. 4).

  • BGH, 13.09.2011 - XI ZB 3/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
    Eines nicht bei ihm angestellten Boten darf sich der Rechtsanwalt bedienen, wenn ihm dieser persönlich bekannt ist, er entsprechend unterrichtet wurde und sich bereits mehrfach zuvor in ähnlichen Fällen als zuverlässig erwiesen hat, Zudem muss der Bote auf den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristenwahrung ausdrücklich hingewiesen worden sein (BGH, Beschl. v. 13. September 2011 - XI ZB 3/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.11.2011 - 5 A 62/09

    Wiedereinsetzung, Todesfall, Bestellung eines Vertreters, Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16
    Der Darstellung muss sich entnehmen lassen, dass die Fristversäumung auch bei Anwendung der entsprechenden Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (BVerwG, Beschl. v. 6. Dezember 2000, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2011 - 5 A 62/09 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 E 153/18

    Streitwert; laufende Leistung; Sprachkurs; Hilfe zur Erziehung; Wiedereinsetzung

    Den Prozessbevollmächtigten trifft jedenfalls dann ein eigenes Verschulden, wenn er es bei der Organisation seines Bürobetriebs und bei der Auswahl und Überwachung der mit dem Fristenwesen betrauten Angestellten an der notwendigen Sorgfalt hat fehlen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 3 A 278/16 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 3 A 866/19

    Antrag; Begründung; Zulassung der Berufung; schriftlich; Unterschrift;

    Dies erfordert in aller Regel, dass die Antragsschrift vom Prozessbevollmächtigten des Klägers auch eigenhändig unterschrieben ist (Schenke, in: Kopp/ders. VwGO, 24. Auflage 2018, § 124a Rn. 46 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 3 A 278/16 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 22.11.2022 - 6 A 296/21

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Allerdings können Fehler von Hilfspersonen auf eine in der eigenen Verantwortungssphäre des bevollmächtigten Rechtsanwalts liegende Ursache zurückzuführen sein, im Hinblick auf die diesen unter dem Gesichtspunkt des sogenannten Organisationsverschuldens ein eigener Schuldvorwurf treffen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 20. September 2022 - VI ZB 17/22 -, juris Rn. 6 ff.; BVerwG, Beschl. v. 3. Dezember 2002 - 1 B 429/02 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschl. v. 29. September - 12 A 1684/20 -, juris Rn. 42; SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 3 A 278/16 -, juris Rn. 7).5 Von einem solchen dem Kläger zurechenbaren Organisationsverschulden seines Prozessbevollmächtigten ist hier auszugehen.
  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21

    Unterbrechung durch Tod des Prozessbevollmächtigten; Wiederaufnahme;

    Ihn trifft jedenfalls dann ein eigenes Verschulden, wenn er es bei der Organisation seines Bürobetriebs und bei der Auswahl und Überwachung der mit dem Fristenwesen betrauten Angestellten an der notwendigen Sorgfalt hat fehlen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2017 - 3 A 278/16 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
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